Der Hund als vollwertiges Familienmitglied!

Der Hund als vollwertiges Familienmitglied!

1. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vollumfänglich für den gesamten Geschäftsbereich mit der Hundeschule Iris.
  2. Spätestens mit Anmeldung zur ersten Lektion gelten diese Bedingungen durch den Kunden als akzeptiert wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
  3. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

2. Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu Dienstleistungen der Hundeschule Iris kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen.
  2. Die Kursgebühr gemäss Anmeldung/Ausschreibung für die vereinbarte Trainingsstunde ist vom Teilnehmenden am Beginn der Lektion vor Ort bar zu bezahlen (siehe auch Paragraf 4, Absatz b).

3. Trainingsteilnahme und Haftung

  1. Am Unterricht können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen Impfschutz verfügen.
  2. Teilnehmende verpflichten sich, nur mit einem gesunden Hund, der kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Hunde darstellt, ungezieferfrei und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen.
  3. Die Hundeschule Iris behält sich vor, den etwaig vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen.
  4. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
  5. Teilnehmende haften für alle von sich und/oder Ihrem Hund verursachten Schäden.
  6. Die Hundeschule Iris übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Für Schäden und Verletzungen jeglicher Art, welche durch die Hunde verursacht werden, lehnt die Hundeschule Iris jegliche Haftung ab.
  7. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmenden auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.
  8. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Hunde an den Unterrichtsstunden erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko.
  9. Die Hundeschule Iris übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden welche durch das Freispiel der Hunde entstehen können.

4. Zahlungskonditionen

  1. Die Preise für Dienstleistungen der Hundeschule Iris entnehmen Sie der Website. Inhalt und Preise des Internetauftrittes der Hundeschule Iris sind ohne Gewähr und können jeder Zeit angepasst werden.
  2. Die vollumfängliche Kursgebühr für die vereinbarte Dienstleistung, ist im Voraus zu bezahlen (siehe auch Paragraf 2, Absatz b).
  3. Fürsämtliche Kursangebote (ausgenommen Privatlektionen und Einzel-Seminare) gilt eine Abo-Pflicht (10er-Abo [nur für obligatorische Kurse des Kantons Zürich], 10-Wochen- oder Halbjahres-Abo). Vor Kauf eines Abos besteht die Möglichkeit 2 Schnupperlektionen zum Einzelpreis gemäss Preisliste zu beziehen.
  4. Gültigkeit der Abos:
    d1 10er-Abo für obligatorische Kurse des Kantons Zürich: 10 Wochen ab Ausstelldatum (einmal wöchentliche Teilnahme am gewählten Kurs). Die Gültigkeit ist unabhängig von einer Kursteilnahme (Kurs wird auch bei Abwesenheit des Abo-Inhabers verrechnet). Bei Betriebsferien der Hundeschule Iris wird das Abo um den entsprechenden Zeitraum verlängert. Abwesenheiten der Abonnentin/des Abonnenten gelten nicht als Grund zur Verlängerung des Abo’s. Ausnahme sind längere, durch Arztzeugnis belegbare Krankheiten sowie geplante Operationen des Hundes (Kastration etc.).
    d2 10-Wochen-Abo: 11 Wochen (1 Training gratis) ab Ausstelldatum (einmal wöchentliche Teilnahme am gewählten Kurs). Bei Betriebsferien der Hundeschule Iris wird das Abo um den entsprechenden Zeitraum verlängert. Abwesenheiten der Abonnentin/des Abonnenten gelten nicht als Grund zur Verlängerung des Abo’s. Ausnahme sind längere, durch Arztzeugnis belegbare Krankheiten sowie geplante Operationen des Hundes (Kastration etc.).
    d3 Halbjahres-Abo: 6 Monate ab Ausstelldatum (einmal wöchentliche Teilnahme am gewählten Kurs). Die Gültigkeit ist unabhängig von einer Kursteilnahme (Gültigkeit unabhängig von An-/Abwesenheit des Teilnehmers). Abwesenheiten der Abonnentin/des Abonnenten gelten nicht als Grund zur Verlängerung des Abo’s. Ausnahme sind längere, durch Arztzeugnis belegbare Krankheiten sowie geplante Operationen des Hundes (Kastration etc.).
  5. Alle Abonnemente sind persönlich und nicht an Dritte übertragbar.
  6. Eine Erfolgsgarantie wird nicht gewährleistet. Der Erfolg ist von Mitarbeit und Fleiss der Kursteilnehmenden sowie den Möglichkeiten des Hundes abhängig.

5. Absenzen

  1. Absagen können schriftlich, telefonisch, per SMS/WhatsApp oder E-Mail erfolgen. Der Kurs wird auch bei einer Absage durch den Kursteilnehmer verrechnet (siehe auch Paragraf 4d).
  2. Im Falle einer längeren Krankheit der Abonnentin/des Abonnenten kann die Abo-Laufzeit bei Vorlage eines Arztzeugnisses um die Dauer der Abwesenheit verlängert werden.
  3. Die Hundeschule Iris behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht nachgeholt bzw. verschoben.

6. Annullation

  1. Schriftliche, telefonische oder mündliche vereinbarte Unterrichtstermine gelten als bindender Vertragsabschluss und können weder annulliert noch storniert werden (siehe auch Paragraf 5, Absatz b).
  2. Bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den Teilnehmenden werden bereits gezahlte Kursgebühren nicht zurückerstattet.
  3. Ein Rücktritt von gebuchten Seminaren ist bis zwei Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt keine Absage in diesem Zeitraum, wird das gebuchte Seminar in voller Höhe in Rechnung gestellt.
  4. Ein Rücktritt von gebuchten Trainingswochen ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt keine Absage in diesem Zeitraum, wird die gebuchte Trainingswoche in voller Höhe in Rechnung gestellt.
  5. Die Hundeschule Iris behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilsmässig zurückerstattet. Dieser Vorbehalt tritt besonders dann in Kraft, wenn dem Trainer für die Ausbildung wichtige Informationen (z.B. Fehlverhalten des Hundes) verschwiegen werden, oder wenn der Teilnehmenden den Anweisungen des Trainers nicht folge leistet.

7. Schlussbestimmungen

Für alle nicht in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltenen Fälle wird schweizerisches Recht angewandt. Gerichtsstand ist Uznach.


Uznach, 24. Februar 2020

Aktualisiert am 3. Januar 2022 (Paragraf 4, Absätze c ff; Paragraf 5 Absatz b)

Aktualisiert am 16. Mai 2022 (Paragraf 4, Absätze c, d1 und d2; Paragraf 5, Absätze a und b; Paragraf 6, Absatz a)

Aktualisiert am 9. Juni 2022 (Paragraf 4, Absätze c, d1 bis d3; Paragraf 5, Absatz b; Paragraf 6, Absatz a) 

Aktualisiert am 30. November 2022 (Paragraf 4, Absätze c und d2)

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Hundeplatz: Kreuzung Zeughausstrasse / Fuchsronstrasse, 8853 Lachen SZ

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